Arbeitszeugnisse (Zwischen- oder Endzeugnisse) sollen Ihr berufliches Fortkommen fördern. Oft gibt es über Inhalt und Formulierungen Streit, der geprägt ist von den Emotionen beider Seiten. Der Anspruch auf ein wohlwollendes qualifiziertes (Sie im Einzelnen bewertendes) Zeugnis ist gerichtlich durchsetzbar – nicht aber jede gewünschte Formulierung. Wir versuchen, mit Ihnen und in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber das Optimum zu erreichen. Oft ist ein gutes Zeugnis auch Gegenstand von Aufhebungsvereinbarungen oder Prozessvergleichen.

Typische Struktur eines Arbeitszeugnisses (Endzeugnisses)

[Geschäftspapier, aber ohne Anschrift des Arbeitnehmers][Überschrift:] Zeugnis

Frau … war vom … bis zum … bei uns am Standort … als … tätig. Die XY-GmbH ist ein Unternehmen, das …

Zu Frau …s Aufgaben gehörten im Wesentlichen [vom Wichtigeren zum Unwichtigeren]:

– …

– …

– …

… [Aussagen zur Leistung, bezogen auf die genannten Aufgaben][Zusammenfassende Formel z. B.:] So erfüllte Frau … die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

… [Aussagen zur sog. Führung (Freundlichkeit, Verhalten gegenüber anderen][Zusammenfassende Formel z. B.:] Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Mitarbeitern war stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag [auf Wunsch: Angabe des Grundes]. Wir bedauern, Frau … als Mitarbeiterin zu verlieren, danken ihr für die geleistete Arbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.

[Datum, Unterschriften Geschäftsführung/Personalleitung]