Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen im Arbeitsrecht führen wir zugeschnitten auf die betrieblichen Probleme und Fragen Schulungen für Betriebsräte direkt vor Ort, in unserer Kanzlei, in anderen Räumen oder online durch. Der Inhalt, die Dauer und die Konzeption werden mit dem Betriebsrat passend zu den aktuellen Themen und Herausforderungen im Betrieb abgestimmt. Die Kosten muss der Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG tragen.

Wir bieten hierzu insbesondere Wahlvorstandsschulungen und Grundlagenschulungen für den Einstieg in die vielschichtigen Mitbestimmungsthemen an, damit die neu gewählten Gremien schnell und rechtssicher in ihre Aufgabenfelder einsteigen können:

  • Normales Wahlverfahren
  • Vereinfachtes Wahlverfahren
  • Neu im Betriebsrat – was nun?
  • Grundlagen Geschäftsführung des Betriebsrates
  • Grundlagen personelle Mitbestimmung
  • Grundlagen zoziale Mitbestimmung
  • Grundlagen Individualarbeitsrecht 1 (Arbeitsvertrag, Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Vergütung, Arbeitszeit, etc.)
  • Grundlagen Individualarbeitsrecht 2 (Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbes. Kündigung, Befristung)
  • Grundlagen der Mitbestimmung bei Homeoffice und Mobilem Arbeiten
  • Grundlagen der Mitbestimmung bei dem Einsatz von KI

Gerne erstellen wir aber auch ein Inhouse-Angebot für weitere Themen, die hier nicht genannt sind.

Rufen oder Schreiben Sie uns also an, wenn in Ihrem Betrieb Bedarf an einem Seminar oder an ausführlichen Informationen zu den Inhalten der Seminare besteht.

Kanzlei Hamburg

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22303 Hamburg (Stadtteil Winterhude)

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