Für Beschäftigte

Wir arbeiten im Arbeitsrecht nur für Arbeitnehmer. Dazu zählen wir auch

  • Auszubildende,
  • leitende Angestellte,
  • freie Mitarbeiter (in Berührung mit Arbeitsrecht),
  • Beamte.

Es spielt keine Rolle, ob Sie in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeiten, ob Sie Arbeiter oder Angestellter sind. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer aller Branchen; besonders häufig sind wir für Beschäftigte von Verlagen, Krankenhäusern, Versicherungsunternehmen, Einzelhandels- und Bauunternehmen tätig.

In diesem Abschnitt haben wir einige typische Problemfelder und die Frage nach den zu erwartenden Anwaltskosten aufgegriffen.

Übersicht:

ARBEITSVERTRAG

ABMAHNUNG

VERSETZUNG

KÜNDIGUNG

AUFHEBUNGSVERTRAG

ZEUGNIS

INSOLVENZ

FREIE MITARBEITER

UNSERE KOSTEN