Andreas Bufalica

wurde 1968 in Hamburg geboren. Er ist Partner der Kanzlei, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Diplom-Politologe.

Andreas Bufalica ist seit seiner Zulassung im Jahr 1998 Rechtsanwalt in unserer Kanzlei. Zwischenzeitig wechselte er nach Detmold, wo er für vier Jahre in der Geschäftsführung und als arbeitsrechtlicher Dozent eines namhaften Fortbildungsinstituts für Betriebsräte tätig war. Seit März 2015 ist er wieder in unserem Hamburger Büro aktiv.

Betriebsräten steht Andreas Bufalica in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen als Experte zur Verfügung. Er berät und begleitet Betriebsräte bundesweit seit über fünfzehn Jahren juristisch und strategisch bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder bei Umstrukturierungsmaßnamen, Personalabbau und Outsourcing – selbstverständlich auch vor dem Arbeitsgericht und in der Einigungsstelle.

Arbeitnehmer berät und vertritt er bei allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungen, Aufhebungsverträge), bei Auseinandersetzungen um die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses oder in Vergütungsangelegenheiten. Für Mitarbeiter im Außendienst oder Vertrieb und deren spezielle arbeitsrechtliche Probleme (z.B. bei variablen Vergütungen oder der Veränderung ihrer Verkaufsgebiete und/oder Kundenkreise) ist Andreas Bufalica ein besonders erfahrener Ansprechpartner.

Andreas Bufalica hat bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich vor dem Bundesarbeitsgericht geführt.

Gemeinsam mit Jens Peter Hjort ist er Autor des Buches „Arbeitsverträge“ aus dem Bund-Verlag und Mitkommentator des Kündigungsschutzgesetzes im bekannten Kommentar „Arbeitsrecht“ (HK-ArbR) aus dem Nomos-Verlag.

Studiert hat Andreas Bufalica in Berlin und Göttingen. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen und dem Abschluss seines Politologie-Studiums war er zunächst für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem betriebswirtschaftlichen Lehrstuhl an der Freien Universität Berlin und als Dozent an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin tätig. Im Anschluss absolvierte er sein Rechtsreferendariat in Niedersachsen und in Hamburg.

  • Buch: Kommentierung zu §§ des BetrVG und des KSchG in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Handkommentar Arbeitsrecht (HK-ArbR), 5. Auflage 2022 (Mitautor)
  • Fachzeitschriften-Beitrag: “BAG: Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan bei wegen Elternzeit ruhendem Arbeitsverhältnis”, Urteilsbesprechung BAG vom 5.5.2015, 1 AZR 435/13, ArbRAktuell 17/2015, S. 427
  • Buch: Kommentierung zu §§ des AGG und des KSchG in: Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Handkommentar Arbeitsrecht (HK-ArbR), 2. Auflage 2010 (Mitautor)
  • Fachzeitschriften-Beitrag: “Urlaubsansprüche als Kündigungsgrund? – Auswirkungen der ‘Schultz-Hoff’-Entscheidung auf die personenbedingte Kündigung bei Langzeiterkrankungen”, ArbR Aktuell 2010, S. 131 ff.
  • Fachzeitschriften-Beitrag: “Ordnungsgeld bei Überstundenverstößen”, Der Betriebsrat 5/2009, Seite 37
  • Fachzeitschriften-Beitrag: “Einsicht in Unterlagen des Betriebsrats”, Der Betriebsrat 9/2007, Seite 38
  • Fachzeitschriften-Beitrag: “Arbeitsvertragliche Verfallfristen und Haftung”, Der Betriebsrat 8/2006, Seite39
  • Fachzeitschriften-Beitrag: “Vorrang der Änderungskündigung”, Der Betriebsrat 2/2006, Seite 41
  • Buch: “Arbeitsverträge”, Mit den neuen Regelungen nach der Schuldrechtsreform, Bund-Verlag 2003 (Recht aktuell)