Bei einer Abmahnung können Sie bis drei zählen.

Oder mit uns sprechen. Eine Abmahnung muss nicht immer hingenommen werden. Oft ist sie ungerechtfertigt und kann aus der Personalakte wieder entfernt werden. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie möchten, Ihren Fall durch. Zusammen werden wir entscheiden, ob eine Gegendarstellung, die der Personalakte hinzugefügt werden muss, genügt oder ob wir mit Hilfe der Gerichte die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Wie auch immer: Wir lassen Sie mit diesen Problemen nicht allein.