Carolin Warnecke

Carolin Warnecke studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nach ihrem ersten Staatsexamen im Jahr 2016 absolvierte sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und legte dort das zweite juristische Staatsexamen ab. Bereits während des Referendariats setzte sie sich einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. So absolvierte sie unter anderem Stationen am Arbeitsgericht Hamburg sowie in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei.

Frau Warnecke ist seit ihrer Zulassung in unserer Kanzlei als Rechtsanwältin tätig. Sie berät in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Mitgliedschaften: VDJ

  • Fachzeitschriftenbeitrag: „LAG Niedersachsen: Annahmeverzugslohn bei Ladenschließung infolge behördlicher Anordnung während der Corona-Pandemie“, Urteilsbesprechung zu LAG Niedersachsen v. 23.3.2021 – 11 Sa 1062/20, Arbeitsrecht Aktuell 10/2021, S.276 (zusammen mit Rechtsanwalt Christopher Kaempf)
  • Fachzeitschriftenbeitrag: „LAG Köln: Nachträgliche Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als Arbeitsverhältnis – Rechtsweg zum Arbeitsgericht“, Beschlussbesprechung zu LAG Köln v. vom 25.2.2020 – 9 Ta 5/20, Arbeitsrecht Aktuell 10/2020, S.274 (zusammen mit Rechtsanwalt Christopher Kaempf)