Für Beschäftigte
Wir arbeiten im Arbeitsrecht nur für Arbeitnehmer. Dazu zählen wir auch
- Auszubildende,
- leitende Angestellte,
- freie Mitarbeiter (in Berührung mit Arbeitsrecht),
- Beamte.
Es spielt keine Rolle, ob Sie in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeiten, ob Sie Arbeiter oder Angestellter sind. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer aller Branchen; besonders häufig sind wir für Beschäftigte von Verlagen, Krankenhäusern, Versicherungsunternehmen, Einzelhandels- und Bauunternehmen tätig.
In diesem Abschnitt haben wir einige typische Problemfelder und die Frage nach den zu erwartenden Anwaltskosten aufgegriffen.