Carolin Warnecke

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Carolin Warnecke berät und vertritt Betriebsräte und Arbeitnehmer:innen in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Schwerpunktmäßig berät sie dabei Betriebsräte bei innerbetrieblichen Auseinandersetzungen im Kontext sämtlicher Mitbestimmungsrechte. Außerdem schult sie Betriebsräte sowohl inhouse als auch im Auftrag von gewerkschaftlichen Bildungsträgern.

Carolin Warnecke studierte an der Universität Hamburg. Nach ihrem ersten Staatsexamen im Jahr 2016 absolvierte sie ihr Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg und legte dort das zweite juristische Staatsexamen ab. Bereits während des Referendariats setzte sie sich einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt. So absolvierte sie unter anderem Stationen am Arbeitsgericht Hamburg sowie in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei.