Klaus Müller-Knapp

Rechtsanwalt
Kanzleimitgründer

Geboren 1950. Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg. Rechtsanwalt seit 1978.

Mitbegründer der Kanzlei 1979 und seit 1987 einer der ersten Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg.

Tätig im Arbeitsrecht (Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht). Enge Zusammenarbeit mit Betriebsräten, insbesondere im Verlagsbereich, und Gewerkschaften. Vertretungen vor dem Bundesarbeitsgericht.

Rechtsanwalt Klaus Müller-Knapp ist zum 31.03.2018 aus unserer Kanzlei ausgeschieden. Er steht unserer Kanzlei nach wie vor intern als versierter Berater in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.