Dr. Arendt Gast, M.A.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Arendt Gast berät bundesweit Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte schwerpunktmäßig bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Themen der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Darüber hinaus wird Arendt Gast regelmäßig im Rahmen von betrieblichen Restrukturierungen zur Gestaltung und Verhandlung von Interessenausgleichs- und Sozialplanregelungen beratend hinzugezogen. Er vertritt Betriebsräte aller Ebenen zudem in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und als Beisitzer in Einigungsstellen.

Arendt Gast verfügt darüber hinaus über langjährige Erfahrung in der Prozessführung zur Abwehr unzulässiger Kündigungen sowie in der Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen, Paris und Berlin arbeitete Arendt Gast als wissenschaftlicher Mitarbeiter am arbeitsrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School in Hamburg, an der er 2012 mit einer arbeitsrechtlichen Dissertation promoviert worden ist. Im Anschluss an sein Referendariat, das er am Hanseatischen Oberlandesgericht absolvierte, war Arendt Gast jeweils langjährig für zwei auf die Beratung von Arbeitnehmer:innen und Betriebsräten spezialisierte Kanzleien in Hamburg tätig. Zwischenzeitlich absolvierte er ein Master-Studium der politischen Philosophie in Barcelona, Spanien.

Das „Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien“ listet Arendt Gast als oft empfohlenen Berater von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innen. Auch im Ranking der WirtschaftsWoche wird Arendt Gast auf der Liste der Besten Anwälte 2025 im Arbeitsrecht geführt.