Andreas Bufalica

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Andreas Bufalica ist seit 1998 als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Diplom-Politologe.

Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten steht Andreas Bufalica in allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen als Experte zur Verfügung. Er berät und begleitet die Gremien bundesweit juristisch und strategisch bei der Ausgestaltung und der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie Sozialplänen und anderen Vereinbarungen zu Personalabbaumaßnahmen, Betriebsschließungen oder anderen Umstrukturierungsmaßnamen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist Andreas Bufalica ein erfahrener Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigungen, Aufhebungsverträge), bei Auseinandersetzungen um eine Befristung des Arbeitsverhältnisses oder in Vergütungsangelegenheiten, wie z.B. Streitigkeiten um variable Vergütungen.

Andreas Bufalica hat bereits zahlreiche Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht geführt. Das „Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien“ listet Andreas Bufalica als oft empfohlenen Berater von Betriebsräten, Gewerkschaften und Beschäftigten.