Marek Beck, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Marek Beck berät und vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten.

Besonders spezialisiert ist er auf innerbetriebliche Verhandlungen im Rahmen der Mitbestimmung bei Betriebsänderungen, Arbeitszeiten, IT-Vereinbarungen sowie Tarifverträgen und Entgeltsystemen.

Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Herrn Beck ist die Unternehmensmitbestimmung und das Recht der SE. Er vertritt Betriebsräte und Gewerkschaften in Statusverfahren, begleitet Wahlvorstände bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat und berät besondere Verhandlungsgremien bei der Gründung von SE in deutscher und englischer Sprache.

Marek Beck hat sein Studium in Hamburg und Peking und sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen in Berlin und Kuala Lumpur absolviert.